Fragen & Antworten

FAQ | Fragen & Antworten

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Wohnen zusammengetragen. Ganz gleich ob es um die Haustiere, das Grillen oder die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geht – wir geben Antworten auf Ihre Fragen.

Miete und Kaution

Ja, der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in drei Raten zu begleichen. Die erste Ratenzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (z. B. Schlüsselübergabe), die weiteren Raten jeweils in den beiden folgenden Monaten.

Zwei Monate nach Vertragsende, unter der Voraussetzung, dass keine Mietrückstände bzw. Schadenersatzforderungen bestehen, erfolgt die Auszahlung in Höhe von 2/3  der Gesamtkaution. Die Restsumme wird nach der Erstellung der Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr nach Auszug ausgezahlt, sofern ein Guthaben besteht.

Der Vermieter hat nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, die Betriebskostenabrechnung dem Mieter zukommen zu lassen. Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres, dies gilt auch, wenn das Mietverhältnis im Laufe des Jahres gekündigt wurde.

Nein, die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des laufenden Monats fällig.

Ja, bitte wenden Sie sich dazu an unsere Mietbuchhaltung.

Mietvertrag und Kündigung

Sie müssen volljährig sein, um einen Mietvertrag abschließen zu können. Des Weiteren benötigen wir Ihre persönlichen Daten und eine Schufa-Selbstauskunft.

Ja, solange beide Vertragspartner im Mietverhältnis stehen, haften sie gesamtschuldnerisch.

Bei der Wohnungsübergabe- bzw. -abnahme lesen wir für Sie den aktuellen Stromstand ab und melden diesen an die Stadtwerke Neustrelitz. Sie bekommen dann alles Weitere schriftlich von den Stadtwerken mitgeteilt.

Mit der Wohnungsgeberbestätigung, auch Wohnungsgeberbescheinigung genannt, bestätigt der Vermieter dem Mieter, dass er tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen oder aus der Wohnung ausgezogen ist. Diese bekommen Sie von Ihrem Sachbearbeiter spätestens bei der Wohnungsübergabe überreicht.

Die Kündigung Ihres Mietvertrages bedarf der Schriftform und muss von allen Vertragspartnern unterschrieben sein.

Der potenzielle Nachmieter muss sich bei uns vorstellen. Sollte er für Ihre Wohnung in Frage kommen, werden wir den weiteren Werdegang zwecks Abnahme/Übernahme der Wohnung zusammen besprechen.

Ja, wenn es sich um die übliche Kleintierhaltung handelt (z. B. Fische, Hamster, Vögel). Bei einem Hund bedarf es einen Antrag und der Zustimmung des Vermieters.

Während der Mietzeit

Um den Fehlalarm abzustellen, genügt es bei einigen Rauchwarnmeldern, das Gerät von der Decke zu entfernen. Sollte das Piepen trotzdem nicht aufhören, legen Sie das Gerät in einen Eimer mit Wasser und informieren Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder Hausmeister.

Unter einem Bagatellschaden versteht man Schäden an der Mietsache, die sich mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand an finanziellen Mitteln beheben lassen – auch Kleinreparaturen genannt. Kleinreparaturen sind Reparaturen (oder die Erneuerung von Dingen), die dem häufigen Gebrauch, Zugriff des Mieters unterliegen und defekt geworden sind.

Schönheitsreparatur ist ein Ausdruck im deutschen Mietrecht für bestimmte, rein dekorative Arbeiten, die an einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Geschäftsraum zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden. Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsreparaturen umfassen das Streichen und Tapezieren der Wände und Decken, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre (im Sinne von § 28 Abs. 4 II. Berechnungsverordnung).

Führen Sie am besten ein Lärmprotokoll, indem Sie festhalten, zu welchen Zeiten welche Art von Lärm praktiziert wird. Wenden Sie sich hiermit an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter, damit dieser weitere Schritte einleiten kann.

Wenn Sie sich entschieden haben, einen Stellplatz oder eine Garage anzumieten, melden Sie sich einfach bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder bei unserem Empfang.