Kann die Kaution in Raten gezahlt werden?
Ja, der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in drei Raten zu begleichen. Die erste Ratenzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (z. B. Schlüsselübergabe), die weiteren Raten jeweils in den beiden folgenden Monaten.